- Cindy
- Apfelsaft-Paragraph, GastG, Gastronomie, Gesetze, Rechtlich
- 0 Comments
- 1570 Views
Sei ehrlich: Hast du schonmal was vom Apfelsaft-Paragraph gehört?
Heute möchte ich dir etwas über einen Paragraphen im deutschen Gaststättengesetz erzählen, den vielleicht nicht jeder kennt, der aber super wichtig ist: § 6 Ausschank alkoholfreier Getränke.
Häufig auch als Apfelsaft-Paragraph bekannt 😉
Aber was besagt denn nun § 6 GastG?
Der § 6 des Gaststättengesetzes schreibt vor, dass in jeder Schank- und Speisewirtschaft sowie bei Veranstaltungen, bei denen Getränke ausgeschenkt werden, immer auch eine ausreichende Auswahl an alkoholfreien Getränken angeboten werden muss. Aber das ist noch nicht alles: Der Preis für diese alkoholfreien Getränke darf nicht höher sein als der Preis des günstigsten alkoholischen Getränks in gleicher Menge. ☝🏽
Mehr Infos
Warum ist das so wichtig?
👉🏽 Vielfalt und Inklusion:
Es gibt viele Gründe, warum jemand keinen Alkohol trinken möchte oder darf. Vielleicht bist du der Fahrer, schwanger, minderjährig, gesundheitlich eingeschränkt oder einfach kein Fan von Alkohol. Egal aus welchem Grund – es sollte immer eine ansprechende und faire Alternative geben. § 6 sorgt dafür, dass du in jeder Gaststätte oder auf jeder Veranstaltung eine gute Auswahl an alkoholfreien Getränken hast.
👉🏽 Fairness beim Preis:
Hast du jemals erlebt, dass ein kleines Glas Apfelsaft teurer ist als ein großes Bier? Das ist nicht nur ärgerlich, sondern auch unfair. Der Gesetzgeber hat das erkannt und mit § 6 dafür gesorgt, dass alkoholfreie Getränke preislich nicht benachteiligt werden. Das bedeutet, dass das günstigste alkoholfreie Getränk nicht mehr kosten darf als das günstigste alkoholische Getränk in derselben Menge. So bleibt die Entscheidung für ein alkoholfreies Getränk auch eine preislich attraktive Option. Der Name „Apfelsaft-Paragraph“ könnte wohl von der optischen Ähnlichkeit zum Bier kommen.
👉🏽 Gesundheitsbewusstsein fördern:
Indem Gaststätten verpflichtet werden, alkoholfreie Getränke anzubieten, wird auch ein gesundheitsbewusstes Verhalten gefördert. Manchmal tendieren Menschen dazu, Alkohol zu trinken, weil es keine attraktiven Alternativen gibt. Mit einer guten Auswahl an alkoholfreien Getränken fällt es leichter, eine gesündere Wahl zu treffen.
Was bedeutet das für dich?
Wenn du das nächste Mal in einer Bar, einem Restaurant oder auf einer Veranstaltung bist, kannst du mit gutem Gewissen ein alkoholfreies Getränk bestellen und weißt, dass du eine faire Auswahl und einen fairen Preis erwarten kannst. Solltest du das Gefühl haben, dass die Auswahl nicht ausreicht oder die Preise ungerecht sind, kannst du auf § 6 des Gaststättengesetzes hinweisen bzw. auf den Apfelsaft-Paragraph. Das stärkt nicht nur deine Rechte, sondern hilft auch anderen, die in einer ähnlichen Situation sind.
Fazit
§ 6 des Gaststättengesetzes oder auch der „Apfelsaft-Paragraph“ ist ein kleiner, aber feiner Paragraph, der dafür sorgt, dass du und alle anderen immer eine gute Auswahl an alkoholfreien Getränken habt – und das zu fairen Preisen. Es geht um mehr als nur um Recht und Ordnung, sondern auch um Fairness, Inklusion und Gesundheit.
Also, Prost auf die Vielfalt – mit oder ohne Alkohol! 🥳
Hast du dich schon einmal gefragt was passiert wenn der Kunde sein Trinkgeld für den Apfelsaft per Kartenzahlung geben möchte? Finde es Heraus in unserem Blogpost!