Kassenbon? Den brauche ich nicht! – Oder etwa doch?

In der Gastronomie hat sich durch die Einführung der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) im Januar 2020 einiges geändert. Doch was gilt seit der Einführung dieser Verordnung? Wo musst Du als Gastronom besonders aufpassen? Diese Fragen beantworten wir Dir im Folgenden.

Oft fliegen sie überall herum und landet schließlich doch im Müll – die Rede ist von Kassenbons. Und doch: Bons gehören zum Kaufprozess dazu und können ziemlich nützlich für Deine Buchhaltung sein.

Kassenbonpflicht in der Gastronomie: Was gilt wann?

Digitaler Bon

Seit dem 1. Januar 2020 bist Du verpflichtet, Dich an die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) zu halten. Diese ist im §146a Absatz 2 AO festgelegt.

Konkret bedeutet das: Bist Du im Besitz einer Registrierkasse, musst Du eine Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) in Deine Kasse einbauen. Aber nicht nur das: Du bist auch dazu verpflichtet, jedem Kunden einen Beleg auszustellen. Ganz gleich, ob dieser nach einem Beleg verlangt oder nicht. Selbst wenn Dein Kunde also lediglich ein Getränk kauft, unterliegst Du der Kassenbonpflicht in der Gastronomie und musst ihm einen entsprechenden Beleg ausstellen.

Aber was steckt eigentlich dahinter?

Die Belegausgabepflicht dient vor allem folgenden Zwecken:

  1. Sie soll Transparenz schaffen und Manipulationen an Kassen verhindern. Die staatliche Maßnahme soll so Steuerhinterziehung vorbeugen.
  2. Bei einer Kassen-Nachschau oder einer Steuerprüfung können Behörden die Geschäftsvorfälle besser nachvollziehen.

Aus Sicht von Gastronomen bedeutet die Bonpflicht hingegen vor allem einen Mehraufwand und unnötige Papierverschwendung. Denn oft verlangen Gäste gar keinen Beleg.

Kassenbon auf dem Boden

Wie ist der Bon auszustellen?

Du kannst deinen Kassenbon unmittelbar nach Bezahlung entweder ausdrucken oder ihn digital ausstellen, zum Beispiel als E-Mail. In einem modernen POS-System sind praktische Bondrucker bereits integriert, sodass Du Dir unnötige Laufwege sparst. Für einen digitalen Kassenbon spricht vor allem die Umweltschonung. Immerhin verbrauchen gedruckte Bons eine Menge Papier, für welches Du im Übrigen auch bezahlen musst.

Alternativ kannst Du einen Beleg per QR-Code ausstellen. Deine Gäste scannen den Code eigenständig und haben den Beleg dann auf ihrem Handy.

Zur Erinnerung: Das muss auf dem Kassenbon Deines Restaurants stehen:

  • Vollständige Adresse und vollständiger Name Deiner Gastronomie
  • Korrektes Datum und Uhrzeit der Belegausgabe
  • Art der Bestellung (Gericht, Getränk) und Anzahl der Gerichte / Getränke (Menge)
  • Fälliger Zahlbetrag und Steuerbetrag
  • Rechnungsnummer bzw. Transaktionsnummer (fortlaufend)
  • Seriennummer Deines Kassensystems oder Sicherheitsmoduls (TSE-Kassen)

Fazit

Die Einführung der Kassensicherungsverordnung hat die Anforderungen an Gastronomen deutlich erhöht. Auch wenn die Kassenbonpflicht oft als unnötiger Aufwand erscheint, kann sie in Deiner Buchhaltung und bei Steuerprüfungen eine große Hilfe sein. Überlege Dir, ob digitale Lösungen wie E-Mail-Bons oder QR-Codes für Dich infrage kommen, um Papier zu sparen und den Prozess zu vereinfachen.

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