- Valentin Kummert
- Gastronomie, Kasse, Kassenlade, Restaurant, Trinkgeld
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Trinkgeld ist ein Thema, zu dem es viele unterschiedliche Meinungen gibt. Obwohl die Rechtslage relativ klar ist, machen viele Unternehmer immer noch Fehler, die teuer werden können. In diesem Beitrag klären wir die wichtigsten Fragen rund um das Trinkgeld.
Was ist Trinkgeld?
Trinkgeld ist laut der Rechtsprechung des BFH ein „freiwillig gewährtes Entgelt, das ein Arbeitnehmer oder sonstiger Dienstleistender anlässlich einer Dienstleistung zusätzlich zur vereinbarten Vergütung erhält“. Einfach ausgedrückt: Es ist ein Geschenk vom Kunden oder Gast an den Mitarbeitenden.
QUELLE
Ist Trinkgeld steuerfrei?
Wie so oft lautet die Antwort: Es kommt darauf an. Entscheidend ist, wer das Geld erhält.
Trinkgeldsteuer für Angestellte
Für Angestellte ist Trinkgeld grundsätzlich steuerfrei. Wenn ein Angestellter Geld von einem Gast erhält, kann er es einfach annehmen und muss es nicht als Einkommen versteuern – vorausgesetzt, er ist nicht mit dem Geschäftsführer oder der Geschäftsführerin verwandt oder verschwägert.
Muss ich Trinkgeld als Geschäftsführung versteuern?
Hier gilt ein klares Ja. Egal, wie das Trinkgeld an die Geschäftsführung gelangt, es muss immer versteuert werden, wenn es vom Geschäftsinhaber oder der Geschäftsinhaberin empfangen wird.
Trinkgeld aufteilen
Grundsätzlich entsteht Trinkgeld aus einer persönlichen Beziehung zwischen Gast und Servicekraft. Wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart wurde, muss es nicht abgegeben werden. Ein Chef, der das Geld einbehält, handelt unzulässig. Da das positive Erlebnis des Gastes oft von mehreren Faktoren abhängt, kann im Arbeitsvertrag eine faire Verteilung des Trinkgeldes festgelegt werden. Hier sollte unbedingt Rücksprache mit einem Steuerberater gehalten werden, da bei einer Verteilung durch die Geschäftsführung Steuern anfallen könnten.
Trinkgeld in der Kassenschublade
Der wichtigste Hinweis zum Thema: Lasst euer Trinkgeld NIEMALS im Barbestand. In der Regel wird Trinkgeld nicht im Kassensystem erfasst, daher beeinflusst es den Barbestand nicht. Wenn ihr heute 1200 € bar eingenommen habt und mit 100 € Wechselgeld gestartet seid, habt ihr 1300 € in der Kasse. Habt ihr jedoch 80 € Trinkgeld erhalten und dieses nicht aus der Kasse genommen, sind 1380 € in eurer Kasse – eine Abweichung von 80 €.
Warum ist das schlimm? Bei einer spontanen Prüfung des Finanzamts können diese 80 € Bargeld nicht erklärt werden. Das Finanzamt könnte annehmen, dass Waren im Wert von 80 € verbucht, aber nicht eingegeben wurden – also „Schwarzgeld“. Das wollen wir unbedingt vermeiden. Viele Betriebe lösen dies mit einer kleinen Trinkgeldschale neben der Kasse.
Wie ist es bei Kartenzahlung?
Wie in unserem letzten Beitrag beschrieben, gibt es bei Kartenzahlung einiges zu beachten. Zahlt ein Gast mit Karte und gibt dabei Trinkgeld, landet das Geld auf dem Konto der Geschäftsführung und muss versteuert werden. Es sei denn, es ist nachweisbar protokolliert, welchem Mitarbeiter das Geld zusteht und dass er es ausgezahlt bekommen hat. Ein modernes Kassensystem wie unseres kann diese Arbeit übernehmen, sodass es auch bei Kartenzahlung steuerfrei bleiben kann.
Dieser Leitfaden soll Ihnen helfen, die wichtigsten Fragen rund um das Thema zu klären und teure Fehler zu vermeiden. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.